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07 Oct 2025

Jeder Brandtote ist einer zu viel - Wie gut ist Österreich vor Hausbränden geschützt?

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Der13. Oktober ist heuer der Nationale Rauchmeldertag . Ei Electronics hat dies zum Anlass genommen, den Stand der Rauchwarnmelder in österreichischen Wohngebäuden zu untersuchen. Um es kurz zu machen: Es gibt noch Verbesserungsbedarf, nur jeder Zweite hat Rauchwarnmelder in seiner Wohnung. Dabei spielen die Feuerwehren eine wichtige Rolle bei der Informationsvermittlung.

Nachdem Ei Electronics eine umfassende Marktstudie zur Verbreitung und Akzeptanz von Rauchwarnmeldern im Jahr 2021 veröffentlicht hat, wollte man wissen, ob sich in der Zwischenzeit etwas getan hat. Die Ergebnisse der repräsentativen Umfrage* zeigen, dass heute 49 Prozent der Befragten Rauchmelder haben - 2021 sind es nur noch 44 Prozent.

Dabei gibt es durchaus Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, was nicht zuletzt auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen ist.

In Österreich gibt es eine allgemeine öffentlich-rechtliche Verordnung, die den Einbau von Rauchmeldern in Neubauten vorschreibt (OIB-Richtlinie 2). Nur im Bundesland Kärnten müssen auch bestehende Gebäude nachgerüstet werden.

Die TRVB 122 S dient als einfache und verständliche Grundlage für die Feuerwehren, indem sie aufzeigt, wo Rauchmelder zweckmäßig angebracht sind.

Rauchwarnmelder nach zehn Jahren austauschen

Was den Wissensstand über die Lebensdauer von Rauchmeldern angeht, zeigt die aktuelle Umfrage eine positive Entwicklung. Nur 7 Prozent (2021: 18%) glauben, dass die Geräte unbegrenzt genutzt werden können. 62 Prozent wissen hingegen, dass sie nach zehn Jahren ausgetauscht werden müssen (2021: 50%). "Das gilt nicht nur für Melder mit integrierten Batterien.

Auch Geräte mit austauschbaren Batterien sollten laut DIN 14676 nach zehn Jahren ausgetauscht werden, da die Meldekammer ihre technische Zuverlässigkeit verliert", erklärt BFR Martin Mittnecker, Leiter der ÖBFV-Abteilung 4 - Vorbeugender Brand- und Katastrophenschutz.

Nachholbedarf gibt es allerdings bei der Frage, wie oft Rauchwarnmelder in den eigenen vier Wänden überprüft werden. Nur jeder Zweite, der einen Rauchwarnmelder besitzt, überprüft ihn mindestens einmal im Jahr (2021: 62%), jeder Fünfte (2021: 12%) überprüft ihn gar nicht. In Niederösterreich und im Burgenland sind es sogar 30 %, die ihre Rauchwarnmelder nie überprüfen.

Aufklären und sensibilisieren

DerTag des Rauchwarnmelders, den der Österreichische Bundesfeuerwehrverband auf den 13. Oktober gelegt hat, soll das Bewusstsein der Bevölkerung für den lebensrettenden Nutzen von Rauchwarnmeldern weiter stärken. Solange nicht in allen Bundesländern eine Ausrüstungspflicht für bestehende Gebäude besteht, ist Eigeninitiative gefragt. Feuerwehren, Brandschutzunternehmen, Schornsteinfeger und das Elektrohandwerk unterstützen die Rauchwarnmelderaufklärung mit verschiedenen Aktionen und Kampagnen. Diese Fachleute verfügen über das nötige Know-how und können die Verbraucher kompetent beraten.

Medien und Feuerwehren als Multiplikatoren

Das dichte Netz der Feuerwehren dient als Multiplikator in der Kommunikation. Diesem Mailing liegt ein Poster bei, das die wichtigsten Punkte zum Thema Rauchmelder zusammenfasst. Sie können auch Ihr eigenes Plakat mit Ihrem Logo erstellen unter www.feuerwehr.at/plakate erstellen und so die wichtigsten Punkte zum Einsatz von Rauchmeldern an Ihre Leser kommunizieren.

Symbolisches Foto im Anhang: Presseteam ffwrn.at (Die Veröffentlichung ist bei korrekter Quellenangabe und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Presseaussendung honorarfrei).

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Rieger

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Andreas Rieger, MA

Branddirektor

Leiter der Abteilung Kommunikation des ÖBFV

Leiter der Abteilung 1.3 - Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung

Leiter des ÖBFV-Kompetenzzentrums Kommunikation

Geschäftsführer ÖBFV Medien GmbH

FEUERWEHR.AT - Das Printmagazin des ÖBFV

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Geschäftsführender Direktor: Andreas Rieger, MA, ATU70013889, FN 441767h, Handelsgericht Wien

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