Haben Freiwillige eine ausreichende Unfallversicherung? Leistungen für ehemals gesunde Feuerwehrfrau in Österreich verweigert
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In Österreich wird in diesem Herbst heftig darüber diskutiert, ob Freiwillige Feuerwehren ausreichend unfallversichert sind oder nicht.
Hier eine Stellungnahme des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes (ÖBFV) zur Medienberichterstattung und Presseaussendung von Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz zum Thema:
"Freiwillige Feuerwehren nicht ausreichend unfallversichert?"
Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren üben ihren Feuerwehrdienst freiwillig und ehrenamtlich aus und stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Unfälle werden wie Arbeitsunfälle behandelt.
Diese Feuerwehrleute müssen sich auf einen funktionierenden Unfallversicherungsschutz verlassen können. Gerade nach Ereignissen wie der Hochwasserkatastrophe Mitte September werden die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit Lob überschüttet und die Bedeutung dieses Systems hervorgehoben.
Im Einzelfall ist die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung und damit der Schutz der freiwilligen Feuerwehrleute jedoch nicht in vollem Umfang gesetzlich garantiert. Wenn sich die Feuerwehrleute darauf nicht verlassen können, ist ein zukünftiges freiwilliges Engagement gefährdet.
Gesunde Feuerwehrfrau nach Unfall am Ende nicht versichert
Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband hat gemeinsam mit dem für diesen Fall zuständigen Oberösterreichischen Landesfeuerwehrverbandbereits mehrere Gespräche mit der AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) geführt, nachdem diese konkrete Verweigerung von Versicherungsleistungen bekannt geworden war.
Dabei wurde immer wieder auf das Gutachten verwiesen, eine Lösung zugunstender Feuerwehrfrau, bei der keine Vorerkrankungen bekannt waren, konnte jedoch nicht erreicht werden.
Dazu Feuerwehrpräsident und Oberösterreichs Feuerwehrkommandant Robert Mayer:
" Dies ist leider kein Einzelfall und kann weitreichende Folgen sowohl für die Einsatzbereitschaft als auch für das ehrenamtliche Engagement unserer Mitglieder haben. Das Problem, Vorerkrankungen nicht vollständig ausschließen zu können, sehen wir zunehmend als Problem. Es macht mich stutzig, dass ein Experte eine Aussage machen kann, ohne Beweise zu liefern. In diesem Fall werden Vermutungen "zugunsten" der AUVA interpretiert. Hier besteht Handlungsbedarf, zumindest aber eine Überprüfung der gesetzlichen Regelungen durch das zuständige Sozialministerium."
Regierung ist gefordert, Klarheit zu schaffen
Die nächste Bundesregierung ist gefordert, den Versicherungsschutz unserer Freiwilligen Feuerwehren in Österreich auf eine stabilere Basis zu stellen und für Klarheit zu sorgen:
Es muss darauf geachtet werden, dass die besonderen Umstände des Feuerwehrdienstes entsprechend gewürdigt werden. Der freiwillige Feuerwehrmann ist vom Zeitpunkt der Alarmierung an einer Belastungssituation ausgesetzt, die bei der Kausalitätsbeurteilung und Entscheidungsfindung berücksichtigt werden muss.
Es muss sichergestellt werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung diese Umstände bei ihrer Auslegung berücksichtigt (ggf. durch Auslegung von Rechtsvorschriften durch die Aufsichtsbehörde) oder dass der Gesetzgeber die Rechtsgrundlagen so ändert, dass diese Umstände berücksichtigt werden müssen.
Es ist Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren so zu gestalten, dass sie ihr Ehrenamt in der Gewissheit ausüben können, gut versichert zu sein.